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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Hellweg e.V. findest du hier .
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Interessierte Helfer aus allen Bereichen, insbesondere angehende Notfallhelfer, Ausbilder, Jugendleiter und Wasserretter.
In der Sanitätsausbildung erhalten die Teilnehmer ausgehend von dem Wissen und praktischen Können aus dem Erste Hilfe-Kurs weiteres Wissen vor allem zu den lebenswichtigen Funktionen und zu grundlegenden lebensbedrohlichen Erkrankungen, sowie für weitere spezielle Einsatzursachen. Hinzu kommt das praktische Training des Verhaltens in Notfallsituationen und die Ausbildung an grundlegenden Rettungsgeräten und Medizinprodukten (z. B. Beatmungsbeutel und halbautomatischer externer Defibrillation). Die Ausbildung umfasst 64 UE. Sie enthält die DLRG Teile Stufe A und B sowie AED und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Darüber hinaus erfüllt der Lehrgang die Voraussetzungen für die Qualifikation Notfallhelfer NRW.
Erwerb einer grundlegenden notfallmedizinisch-sanitätsdienstlichen Qualifikation, die über das Erste Hilfe Wissen und Können hinausgeht und damit dem Teilnehmer eine vernünftige Erstversorgung bei Notfällen ermöglicht. Es ist damit die Grundvoraussetzung für jede Tätigkeit im Einsatzbereich. Der Lehrgang beinhaltet die DLRG Module Sanitätsausbildung Stufe A und B und darüber hinaus die Qualifikation zum Notfallhelfer NRW (entspr. RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 06.04.2005). Nach aktuellem Stand berechtigt der Lehrgang des Weiteren zur Teilnahme an einer verkürzten Rettungshelfer- bzw. Rettungssanitäter-Ausbildung.
Online Zugang, Bereitschaft ZOOM und Moodle zu nutzen, Schreibmaterial, geeigenete Kleidung, Interesse und gute Laune, Impfnachweis.
Zu Beginn des Lehrgangs findet eine theoretische Überprüfung des Erste Hilfe Wissens statt. Die Lehrgangsleitung behält sich vor Teilnehmer, welche die Grundlagen der Ersten Hilfe nicht beherrschen, vom Kurs auszuschließen.
Während des Lehrganges werden regelmäßig schriftliche Lernzielkontrollen durchgeführt und die Leistung in Fallbeispielen bewertet. Die Zulassung zur Abschlußprüfung erfolgt, wenn eine insgesamt mindestens ausreichende Leistung erbracht wurde.
WICHTIG: Die Sanitätsausbildung lebt von der Arbeit am Menschen. Dies ist digital nicht zu vermitteln. Wir wollen aber einige digital etablierte Materialien nutzen, so dass wir letztlich einen kompletten Lehrgangstag digital abbilden, die die Teilnehmer zu beliebiger Zeit auf unserer Lernplattform bearbeiten können. (Die Bearbeitung der meisten online-Inhalte sollte zwischen dem 1. und dem 3. Lehrgangstag.)
Aus Infektionsschutzgründen empfehlen wir für die Teilnahme, wie auch jede Tätigkeit im Einsatzbereich, nachdrücklich die Impfung gegen COVID-19 wie auch die anderen von der StiKo empfohlenen Impfungen. Bei jeder Arbeit mit Menschen besteht immer ein Risiko sich an Infektionskrankheiten anzustecken. Die Vorbeugung der Infektion bzw. eines schweren Verlaufes mittels Impfung ist dabei die beste Option des Selbstschutzes.
Darüber hinaus bitten wir jeden von sich aus bei Atemwegsinfekten eine FFP2-Maske zu tragen, um andere Personen zu schützen. Wir behalten uns vor für Lehrgangsteile oder auch den ganzen Lehrgang kurzfristig das Tragen von FFP2-Masken anzuordnen.
Eine Absage des Kurses bzw. Unterbrechung aufgrund von behördlichen Maßnahmen kann bei Entwicklung entsprechender Gefahrenlagen nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist eine Änderung des Ortes oder eine Verschiebung nicht praktischer Anteile in den digitalen Bereich denkbar.
Im Falle einer rechtzeitigen Abmeldung eines Teilnehmers und Neubesetzung des Lehrgangsplatzes erfolgt eine Rückerstattung abzgl. einer Aufwandsentschädigung von 20% max. jedoch 16 EUR. Dies gilt auch bei Besetzung aus der gleichen Ortsgruppe. Bei nachgewiesener schwerer Krankheit im Verlauf des Lehrganges werden pro rechtzeitig abgemeldetem Lehrgangstag 50 % anteilig erstattet und bei erneuter Teilnahme im Folgejahr ein Rabatt von 50 % gewährt.
Die Kursgebühren sind bis zum Lehrgangsbeginn auf das Konto des Bezirks Hellweg e. V. zu überweisen – ein Gebühreneinzug ist nicht möglich.
Die Anmeldung schließt die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein, da ansonsten weder der Zugriff auf die Lernplattform (auf dem Server moodle-dr-rogge.de) noch die Erstellung der Urkunden nicht möglich ist.
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