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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Hellweg e.V. findest du hier .
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Interessierte Helfer aus allen Bereichen, insbesondere angehende Notfallhelfer, Ausbilder, Jugendleiter und Wasserretter.
SARS-CoV-2 geimpft bzw. -genesen plus Auffrischimpfung (d. h. insg. 3 Dosen bzw. 2 Dosen plus 1 Erkankung).
In der Sanitätsausbildung erhalten die Teilnehmer ausgehend von dem Wissen und praktischen Können aus dem Erste Hilfe-Kurs weiteres Wissen vor allem zu den lebenswichtigen Funktionen und zu grundlegenden lebensbedrohlichen Erkrankungen, sowie für weitere spezielle Einsatzursachen. Hinzu kommt das praktische Training des Verhaltens in Notfallsituationen und die Ausbildung an grundlegenden Rettungsgeräten und Medizinprodukten (z. B. Beatmungsbeutel und halbautomatischer externer Defibrillation). Die Ausbildung umfasst 64 UE. Sie enthält die DLRG Teile Stufe A und B sowie AED und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Darüber hinaus erfüllt der Lehrgang die Voraussetzungen für die Qualifikation Notfallhelfer NRW.
Erwerb einer grundlegenden notfallmedizinisch-sanitätsdienstlichen Qualifikation, die über das Erste Hilfe Wissen und Können hinausgeht und damit dem Teilnehmer eine vernünftige Erstversorgung bei Notfällen ermöglicht. Grundvoraussetzung für jede Tätigkeit im Einsatzbereich. Der Lehrgang beinhaltet die DLRG Module Sanitätsausbildung Stufe A und B und darüber hinaus die Qualifikation zum Notfallhelfer NRW (entspr. RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 06.04.2005). Nach aktuellem Stand berechtigt der Lehrgang des Weiteren zur Teilnahme an einer verkürzten Rettungshelfer-Ausbildung (abschließende Bewertung durch das Ministerium steht noch aus).
Online Zugang, Bereitschaft ZOOM und Moodle zu nutzen, Schreibmaterial, geeigenete Kleidung, Interesse und gute Laune, Impfnachweis.
Zu Beginn des Lehrgangs findet eine theoretische Überprüfung des Erste Hilfe Wissens statt. Die Lehrgangsleitung behält sich vor Teilnehmer, welche die Grundlagen der Ersten Hilfe nicht beherrschen, vom Kurs auszuschließen.
Während des Lehrganges werden regelmäßig schriftliche Lernzielkontrollen durchgeführt und die Leistung in Fallbeispielen bewertet. Die Zulassung zur Abschlußprüfung erfolgt, wenn eine insgesamt mindestens ausreichende Leistung erbracht wurde.
WICHTIG: Die Sanitätsausbildung lebt von der Arbeit am Menschen. Dies ist digital nicht zu vermitteln, aus diesem Grund müssen wir zum Schutz aller gewisse Hygienestandards einhalten, dazu zählt auch, dass ALLE Teilnehmer vollständig gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) immunisiert sein müssen (also vollständig geimpft bzw. genesen plus Auffrischimpfung, letzte Impfung max. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn)! Wer noch nicht geimpft ist, nimmt das bitte rechtzeitig (am Besten sofort) in Angriff. Wir können für die Sicherheit Ungeimpfter nicht garantieren, noch das von ihnen ausgehende Risiko für die anderen kontrollieren – daher diese klare Regel (letztlich auch der Grund, dass die Praxis aus dem letzten Winter erst in diesem Oktober stattfinden wird, das wollen wir Euch ersparen).
Nachdem der Lehrgang im letzten Winter bislang ausschließlich digital stattgefunden hat und die Praxis erste jetzt in diesem Oktober/November stattfinden wird, freuen wir uns dieses Jahr fast komplett real ausbilden zu können. Wir wollen aber einige digital etablierte Materialien nutzen! Dabei werden wir den zweiten Lehrgangstag komplett digital machen, die weiteren Tage aber wieder real vor Ort. (Die Inhalte des zweiten Tages können von jedem Teilnehmer beliebig bearbeitet werden zwischen dem 1. Tag und dem 3. Tag.) Daneben werden Inhalte auf einer Lernplattform (Moodle) zur Verfügung gestellt, die online bearbeitet werden müssen.
Eine Absage des Kurses bzw. Unterbrechung aufgrund von behördlichen Maßnahmen kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, je nachdem wie sich die Pandemie entwickelt. Der Ort für die Präsenzveranstaltungen kann u. U. ebenfalls noch geändert werden.
Im Falle einer rechtzeitigen Abmeldung eines Teilnehmers und Neubesetzung des Lehrgangsplatzes erfolgt eine Rückerstattung abzgl. einer Aufwandsentschädigung von 20 % max. jedoch 16 EUR. Dies gilt auch bei Besetzung aus der gleichen Ortsgruppe. Bei nachgewiesener schwerer Krankheit im Verlauf des Lehrganges werden pro rechtzeitig abgemeldetem Lehrgangstag 50 % anteilig erstattet und bei erneuter Teilnahme im Folgejahr ein Rabatt von 50 % gewährt.
Die Kursgebühren sind bis spätestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn auf das Konto des Bezirks Hellweg e. V. zu überweisen.
Gehen die Kursgebühren nicht bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn auf dem Bezirkskonto ein werden die Plätze neu vergeben, die Fälligkeit der Lehrgangsgebühr entfällt dadurch nicht.
Die Anmeldung schließt die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein, da ansonsten weder der Zugriff auf die Lernplattform (auf dem Server moodle.dr-rogge.de) sowie die Erstellung der Urkunden nicht möglich ist.
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